Kosten

Gerne können Sie sich für ihr rechtliches Problem bezüglich der Kosten unverbindlich telefonisch beraten lassen. Sie erhalten so bereits vor Beauftragung eine nachvollziehbare Kostenschätzung.

In komplexen Fällen kann es erforderlich sein, erst nach vollständiger Information und Durchsicht von Unterlagen eine Einschätzung für die zu erwartenden Kosten zu geben.

Meine Gebühren bei einer Mandatsaufnahme berechne ich grundsätzlich nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz gilt mit seiner Gebührenordnung für alle Rechtsanwälte gleichermaßen.

In umfangreichen Fällen kann auch eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden (Abrechnung nach vereinbartem Stundensatz oder Pauschale).