Vertragsrecht

Sicherheit in der Vertragsgestaltung ist entscheidend für die Durchsetzung Ihrer Interessen. Meine Leistung umfasst die Beratung, Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung ihrer vertraglichen Ansprüche.

Auch bei Themen, die notariell beurkundet werden müssen, sollten Sie überlegen, ob Sie sich im Hinblick auf IHRE persönlichen Interessen vorab beraten lassen. Der Notar ist von Berufs wegen ein unparteiischer Berater und darf dies nicht tun.

  • Ehevertrag
  • Trennungsvereinbarung
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Partnerschaftsvertrag zw. Unverheirateten (z.B. Erwerb einer gemeinsamen Immobilie)
  • Vorsorgeregelungen (Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung)
  • Erbvertrag
  • Testament
  • Hofübergabevertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Dienstleistungsvertrag
  • Kooperationsvereinbarungen
  • Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Mietvertrag
  • Pachtvertrag
  • Handyvertrag
  • AGBs
  • Versicherungsvertrag